Hintergrundbild

SEVA - SWISSLOS und Pfadi

                
Logo SEVA                 SWISSLOS

1933:

Gründung der privatrechtlichen Lotteriegenossenschaft SEVA
(SEVA = SEeschutz – Verkehrswerbung – Arbeitsbeschaffung)

1994:

Umwandlung in die öffentlich-rechtliche Lotteriegenossenschaft SEVA
(31 Genossenschafter)

1994:

30. August: Erste Sitzung einer Arbeitsgruppe der PKB zur Schaffung einer „kantonalen Pfadiheim-Verwaltungsstruktur, die der PKB die Mitgliedschaft bei der SEVA Lotteriegenossenschaft ermöglichen würden“

1995:

Die DV PKB genehmigte eine Statutenänderung, welche die rechtlichen Voraussetzungen schuf zur Gründung der Konferenz Berner Pfadiheime(KBPH).

1995:

18. August: Beitrittsgesuch der PKB an die SEVA Lotteriegenossenschaft

1996:

18. Januar: Gründungsversammlung der KBPH

1996:

30. April: Die Pfadi Kanton Bern wird als 32. Genossenschafter in die SEVA aufgenommen (einziger Genossenschafter, der durch Beschluss der SEVA-Generalversammlung aufgenommen wurde):
Damit konnte das Heimförderungskonzept der PKB umgesetzt werden, für welches die KBPH zuständig ist.

1997:

Erstmals wurden aus dem Fonds Berner Pfadiheime Beiträge für planbaren Unterhalt und für planbare Anschaffungen von Berner Pfadiheimen ausbezahlt.
Nachweisbar werden seither die meisten Berner Pfadiheime systematischer und professioneller unterhalten.

2003:

Der Lotterievertrieb des Kantons Bern geht von der SEVA ins Unternehmen SWISSLOS über (gemäss Beschluss des Grossen Rates des Kantons Bern vom 4.9.2002).

2004:

Am 1. Januar tritt das im Sommer 2003 teilrevidierte Lotteriegesetz in Kraft:
Die SEVA geht per 1.1.04 in Liquidation. Am 28. Okt. 2004 findet die letzte Generalversammlung der SEVA statt: Damit ging die 75-jährige SEVA-Geschichte zu Ende.

2004- 2006:
 

Anstelle der Gewinnausschüttung der SEVA erhalten die bisherigen SEVA-Mitglieder in den Jahren 2004 bis 2006 als Übergangslösung einen jährlichen Beitrag aus dem Lotteriefonds in der Höhe der SEVA-Gewinnausschüttung 2002. Damit konnte die KBPH die Pfadiheimträgerorganisationen bis 2006 im gleichen Rahmen wie vorher unterstützen.

2006-2011:

werden erhöhte Beiträge für Pfadiheimbauten vom Lotteriefonds bezahlt: 40 % für bauliche Massnahmen

Ab 2007:

müssen der planbare Unterhalt von Pfadiheimen und Anschaffungen mit Eigenmitteln der KBPH subventioniert werden.

2012-2019:

Berner Pfadiheime werden vom Lotteriefonds in drei Bedeutungskategorien mit abgestuften Beitragssätzen eingeteilt: Lokale Bedeutung 20%, regionale Bedeutung 30% und kantonale Bedeutung 40%. Zudem gibt es nur noch Beiträge für wert-vermehrende bauliche Massnahmen bei Pfadiheimen.

Ab 2019:

Seit 1.1.2019 gibt es die 3 Kategorien 20 %, 30 % und 40 % nicht mehr, sondern die Prozentpunkte berechnen sich neu nach Umfang des Lotteriefonds-Gesuches, je grösser je mehr Beitrag. Zudem sind Gesuchseingaben an den Lotteriefonds nur noch Online möglich.

                          Swisslos Lotteriefonds Kanton Bern

 

Die Konferenz Berner Pfadiheime (KBPH) und der Lotteriefonds des Kantons Bern unterstützen und fördern die Pfadiheime im Kanton Bern.

 
webcontact-pfadibern@itds.ch